Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Rhinotest UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragspartner
§ 3 Vertragsschluss
§ 4 Katalogangaben
§ 5 Rückgaberecht
§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit
§ 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 8 Verzug
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Leistungsort- und Gefahrübergang
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung
§ 13 Haftung
§ 14 Entgeltfreie Gutscheine
§ 15 Rechtswahl
§ 16 Schriftform
§ 17 Gerichtsstand
§ 18 Salvatorische Klausel

§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen

1.1 Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der Rhinotest UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden „Rhinotest“) und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.

1.2 Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen von Rhinotest bzw. dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen von Rhinotest. Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.

1.3 Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch Rhinotest geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Eine Zustimmung zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung und auch nicht in der vorbehaltslosen Entgegennahme der Leistung oder Zahlung.

§ 2 Vertragspartner

2.1 Rhinotest richtet das Angebot von Waren und Dienstleistungen (Produkte) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Kunde), als auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.

2.2 Sollte Rhinotest nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, kann Rhinotest binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

2.3 Geräte sowie Zubehör werden direkt an den Arzt / die Klinik geliefert.


§ 3 Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag zwischen Rhinotest und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot des Kunden übereinstimmende Annahme durch Rhinotest nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

3.2 Gemäß § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB finden § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB keine Anwendung (§ 312i BGB in der ab 13.06.2014 geltenden Fassung).

3.3 Die durch Rhinotest im Rahmen des Online-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von Rhinotest an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3.4 Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an Rhinotest zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.

3.5 Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch Rhinotest stellt keine Annahme des Angebotes dar.

3.6 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch Rhinotest gegenüber dem Kunden zustande. In Ermangelung einer solchen durch die Aussonderung der Ware zur Auslieferung an die Transportperson, spätestens durch die Übergabe der Ware an die Transportperson.


§ 4 Katalogangaben

4.1 Die im Online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben (z. B. Werbeabbildungen, Lieferzeit, Preisangabe) sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.

4.2 Die im Online-Katalog angegebenen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten von Rhinotest und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.

4.3 Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Katalog angegebene Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.

4.4 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist Rhinotest ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von diesem Rücktrittsgrund durch Rhinotest zu erklären.


§ 5 Rückgaberecht

5.1 Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden, gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

5.2 Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Lieferung bereits tatsächlich angefallenen bzw. tatsächlich noch anfallenden Versandkosten zu tragen sowie auch die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren von Rhinotest soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der vom Kunden zurückgesandten Sache trägt der Kunde bis er die Sache an Rhinotest übergeben hat. Die Sache gilt als an Rhinotest übergeben, wenn sie im Lager der von Rhinotest zur Annahme der Rücksendung ermächtigten Person angekommen ist.

5.3 Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, muss er sich mit dem Rhinotest-Kunden-Service in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen. Die Annahme der rückgesandten Ware durch Rhinotest führt nicht zu einer Akzeptanz des Rückgabeverlangens des Kundens.


§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit

6.1 Sollten Rhinotest nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Lieferanten von den im Online-Katalog angegebenen unverbindlichen Lieferzeiten abweichende Lieferzeiten mitgeteilt werden, wird Rhinotest den Kunden hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit nicht eingehalten werden, informiert Rhinotest  den Kunden erneut unverzüglich.

6.2 Erweist sich für Rhinotest nach Vertragsschluss die Nicht-Verfügbarkeit der Ware, informiert Rhinotest den Kunden hierüber unverzüglich. Beruht die Nichtverfügbarkeit auf von Rhinotest nicht zu vertretenden Umständen, kann Rhinotest innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit von dem Vertrag zurücktreten. Alternativ kann Rhinotest dem Kunden aber zunächst die Lieferung einer nach Art und Güte vergleichbaren Ware anstelle der ursprünglichen Ware anbieten. Stimmt der Kunde dieser Vertragsänderung innerhalb einer angemessenen Frist seit Erhalt dieses Angebotes nicht zu, kann Rhinotest innerhalb angemessener Zeit vom Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Gegenleistungen erstattet Rhinotest im Falle eines Rücktritts unverzüglich.


§ 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Waren werden in den im Online-Katalog angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit der Verpackungseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren innerhalb handelsüblicher Grenzen vorbehalten.

7.2 Rhinotest liefert grundsätzlich nur an Lieferanschriften innerhalb Deutschlands und der EU-Staaten, es sei denn es wird auf Anfrage des Kunden individuell etwas anderes vereinbart.

7.3 Infolge durch Rhinotest nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sobald Rhinotest erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, wird der Kunde hierüber informiert.

7.4 Teillieferungen sind zulässig.

7.5 Der Lieferschein und die Rechnungsstellung werden mit der Ware aufgegeben.

7.6 Die für die Versendung der Ware anfallenden Kosten variieren je nach Lieferart. Die aktuellen Kosten werden nach Lieferart getrennt im Warenkorb dargestellt. Die bestellten Waren werden mit einem Paketdienst nach unserer Wahl. Rhinotest weist vorsorglich darauf hin, dass für die Anlieferung auf Inseln der Nord- oder Ostsee einige Lieferanten bzw. Spediteure einen Inselzuschlag erheben. Der Kunde hat sich bei Anlieferung auf eine Insel und / oder wenn bei der Anlieferung an die Lieferanschrift zwischen der tatsächlichen Abladestelle und dem tatsächlichen Aufstellungsort der Ware ein Hindernis, wie zum Beispiel eine Spalte oder ein Höhenunterschied, insbesondere Stufen, zu überwinden sind zwecks Abstimmung von Anlieferung und anfallenden Kosten im Einzelfall mit dem Rhinotest-Kunden-Service in Verbindung zu setzen. Unterlässt der Kunde dies vor Bestellung, ist Rhinotest die nachträgliche Berechnung der dadurch angefallenen Mehrkosten vorbehalten.

7.7 Rhinotest bietet grundsätzlich verschiedene Zahlungsmethoden an. Die dem Kunden angebotenen Zahlungsmethoden werden auf der Rhinotest-Plattform mitgeteilt. Der Kunde kann während des Bestellprozesses die von ihm gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Die Annahme der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode durch Rhinotest steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung des Kunden. Rhinotest ist berechtigt vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen und hierzu auf Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, oder andere Auskunfteien in Deutschland oder in dem Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zurückzugreifen. Führt die Bonitätsprüfung zu keinem genügenden Ergebnis, ist Rhinotest berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen. Rhinotest wird den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. Bei Lieferung gegen Vorkasse ist eine Wechselakzeptanz ausgeschlossen.

7.8 Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien haben im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlung des Kunden aus einem anderen Land als Deutschland, hat er sämtliche Kosten zu tragen, die für die Transferierung des vollständigen Betrages der Zahlungsforderung auf das Konto von Rhinotest entstehen. Ebenso gehen Kosten, die Rhinotest wegen unberechtigten Nichtausgleichs von Zahlungsforderungen und/oder der Insolvenz seitens des Kunden entstehen, zu dessen Lasten.

§ 8 Verzug

8.1 Im Falle des Verzuges ist Rhinotest berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

8.2 Rhinotest ist berechtigt, Kaufleuten gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Rhinotest aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich Rhinotest das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an Rhinotest ab. Rhinotest nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, Rhinotest unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

9.3 Das vorbehaltene Eigentum wird von Rhinotest freigegeben, sobald und soweit dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

9.4 Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

§ 10 Leistungsort- und Gefahrübergang

10.1 Leistungsort für die Lieferverpflichtung von Rhinotest ist Lambsheim.

10.2 Mit der Auslieferung der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

11.1 Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die zuvor rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder schriftlich von Rhinotest anerkannt sind. Im übrigen ist die Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen.

11.2 Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit sie sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der zurückbehaltenen Verpflichtung entsprechende Gegenleistung Rhinotests resultiert.

§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung

12.1 Für Kunden, die Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht in den Grenzen des § 377 HGB. Für Kunden, die nicht Kaufmann sind, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 Abs. 1 und 3 HGB; der Kunde nimmt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) von Rhinotest die Untersuchung der Ware und entsprechende Anzeige eines entdeckten Mangels an Rhinotest vor. Um sich wegen einer Anzeige mit Rhinotest in Verbindung setzen zu können, kann das Online-Formular von Rhinotest auf der Kontaktseite genutzt werden.

12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn Rhinotest den Mangel arglistig verschwiegen hat.

12.3 Im Gewährleistungsfall wird Rhinotest nach eigener Wahl nacherfüllen (i) durch Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder (ii) durch Umtausch der gelieferten mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie Ware.

12.4 Sind zwei Nachbesserungsversuche binnen jeweils angemessener Frist gescheitert, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

12.5 Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, muss er sich mit dem Rhinotest-Kunden-Service in Verbindung setzen, um die individuelle Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen. Hierfür steht dem Kunden das Online-Formular auf der Kontaktseite zur Verfügung. Eine Rücksendung und Annahme der Ware durch Rhinotest führt nicht zur automatischen Anerkennung eines Gewährleistungsanspruches. Eine Rücksendung muss in geeigneter Verpackung erfolgen.

12.6 Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb 12 Monaten geltend zu machen.

12.7 Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen wurden oder wenn Mängel vorliegen, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstanden sind. 


§ 13 Haftung

13.1 Rhinotest haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Rhinotest, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Rhinotest beruhen. Daneben haftet Rhinotest ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Rhinotest, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Rhinotest beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch Rhinotest (also einer – jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden – Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) so haftet diese nur für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem Kaufpreis der bestellten Ware entspricht.

13.2 Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen; die Haftung aus ProdHaftG sowie für Arglist und/oder Garantien ist unberührt.

13.3 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden gegen Organe und/oder Mitarbeiter von Rhinotest.


§ 14 Rechtswahl

14 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.


§ 15 Schriftform

15.1 Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

15.2 Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

15.3 Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der Schriftform möglich.

15.4 Zur Wahrung der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3, 126a BGB die Abgabe einer Erklärung per E-Mail auch dann, wenn die jeweils andere Partei als deren Aussteller erkennbar ist und die Erklärung nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender einer nicht mit der elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail muss sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.

§ 16 Gerichtsstand

16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Lambsheim, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.2 Rhinotest ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 17 Salvatorische Klausel

17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.

17.2 Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d. h. stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke besteht, den die Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor Vertragsschluss gesehen, gilt insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.

Gültig seit 1. Januar 2019 (revidierte Fassung)